Serie Teil 7: Es geht ans Eingemachte
Genug geplänkelt. Die Partner sind sich einig, ein Vorvertrag ist unterzeichnet, jetzt wird’s ernst. In Rahmen der Due Diligence wird die Firma noch einmal eingehend durchleuchtet.
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ kann durchaus als Motto für die Due-Diligence-Phase als Teil des Beteiligungsprozesses herangezogen werden. Im Anschluss an die ersten Verhandlungen und einen Letter of Intent (LOI) treten die Vertragsparteien nunmehr in die entscheidende Phase der Prüfung. Diese Phase kann inhaltlich ganz unterschiedlich ausgestaltet sein und hängt im Wesentlichen von den Rahmenbedingungen der Transaktion (z.B.: Share Deal, Asset Deal, Auktionsverfahren oder nicht öffentlich initiierter Beteiligungsprozess) ab. ...
Lesen Sie hier den ganzen Artikel aus der Serie des Wirtschaftsblattes.
Lesen Sie hier alle Artikel aus der Serie des Wirtschaftsblattes. 15.03.2006 |